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   BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B   

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https://dejure.org/2020,7120
BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B (https://dejure.org/2020,7120)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B (https://dejure.org/2020,7120)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - B 6 KA 31/19 B (https://dejure.org/2020,7120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Vergütungsansprüche aus einem Vertrag zur Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Auch in dem außerhalb der Begründungsfrist des § 160a SGG eingegangenen Schriftsatz vom 24.2.2020, der jedenfalls als eigenständige, tragende Begründung nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl BSG Beschluss vom 25.1.2017 - B 6 KA 22/16 B - juris RdNr 9) , benennt der Kläger keine bundesgesetzliche Norm oder legt dar, dass das LSG aufgrund einer willkürlichen Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Landesrechts gegen allgemein geltende Auslegungsgrundsätze, die dem Bundesrecht angehören, verstoßen hat (vgl BSG Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 28 mwN) .
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfG Beschluss vom 14.6.1994 - 1 BvR 1022/88 - BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG Beschluss vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSG Beschluss vom 12.9.2018 - B 6 KA 12/18 B - juris) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfG Beschluss vom 14.6.1994 - 1 BvR 1022/88 - BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG Beschluss vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSG Beschluss vom 12.9.2018 - B 6 KA 12/18 B - juris) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.
  • BSG, 12.09.2018 - B 6 KA 12/18 B

    Entziehung einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfG Beschluss vom 14.6.1994 - 1 BvR 1022/88 - BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG Beschluss vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSG Beschluss vom 12.9.2018 - B 6 KA 12/18 B - juris) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 22/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Auch in dem außerhalb der Begründungsfrist des § 160a SGG eingegangenen Schriftsatz vom 24.2.2020, der jedenfalls als eigenständige, tragende Begründung nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl BSG Beschluss vom 25.1.2017 - B 6 KA 22/16 B - juris RdNr 9) , benennt der Kläger keine bundesgesetzliche Norm oder legt dar, dass das LSG aufgrund einer willkürlichen Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Landesrechts gegen allgemein geltende Auslegungsgrundsätze, die dem Bundesrecht angehören, verstoßen hat (vgl BSG Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Den Darlegungsanforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG wird bei der Grundsatzrüge nur genügt, wenn der Beschwerdeführer eine Frage formuliert, deren Beantwortung nicht von den Umständen des Einzelfalles abhängt, sondern die mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (zu dieser Anforderung vgl BSG Beschluss vom 26.6.1975 - 12 BJ 12/75 - SozR 1500 § Nr. 7 S 10) .
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 74/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BSG, 28.02.2020 - B 6 KA 31/19 B
    Dass ein Umstand vorliegt, der die Bindungswirkung ausnahmsweise entfallen lässt (s hierzu BSG Beschluss vom 23.3.2011 - B 6 KA 74/10 B - juris RdNr 11) , hat der Kläger nicht dargelegt.
  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 8/21 B

    Zahlung rückständiger vertragsärztlicher Gesamtvergütung Grundsatzrüge im

    Soweit die Beklagte in ihrem nachfolgenden Schriftsatz vom 18.8.2021 - in Reaktion auf die Beschwerdeerwiderung der Klägerin - zu einschlägigen Entscheidungen des BGH und des BSG Stellung nimmt, ist dieser Schriftsatz außerhalb der Begründungsfrist des § 160a SGG eingegangen und jedenfalls als eigenständige, tragende Begründung nicht mehr zu berücksichtigen (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2020 - B 6 KA 31/19 B - juris RdNr 14) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 14/21 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Umfang und Grenzen der Gestaltungsfreiheit des

    Soweit die Klägerin in ihrem nachfolgenden Schriftsatz vom 22.10.2021 - in Reaktion auf die Beschwerdeerwiderung der zu 1. beigeladenen Kassenärztlichen Bundesvereinigung - zu dieser Problematik kurz Stellung nimmt, ist dieser Schriftsatz außerhalb der Begründungsfrist des § 160a SGG eingegangen und jedenfalls als eigenständige, tragende Begründung nicht mehr zu berücksichtigen (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2020 - B 6 KA 31/19 B - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 4.11.2021 - B 6 KA 8/21 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 27.01.2021 - B 6 KA 11/20 B

    Erstattungen für Leistungen der Drogensubstitution als Bestandteil eines

    Insbesondere hat der Beklagte nicht geltend gemacht, dass identische Vorschriften in anderen regionalen HzV-Vereinbarungen enthalten sind und diese Übereinstimmung auf einer bewussten Angleichung der Regelungen durch den jeweiligen Normgeber beruht (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2020 - B 6 KA 31/19 B - juris RdNr 13) .
  • BSG, 09.11.2021 - B 6 KA 37/20 B

    Berücksichtigung eines höheren Regelleistungsvolumens aufgrund von

    Insbesondere hat die Klägerin nicht geltend gemacht, dass identische Vorschriften in den Honorarvereinbarungen anderer KÄVen enthalten sind und diese Übereinstimmung auf einer bewussten Angleichung der Regelungen durch den jeweiligen Normgeber beruht (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2020 - B 6 KA 31/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 27.1.2021 - B 6 KA 11/20 B - juris RdNr 10 jeweils zur hausarztzentrierten Versorgung) .
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